AGB’s Weiterempfehlung MoM
§ 1 Vertragsgegenstand
Die Tätigkeit des Empfehlers beschränkt sich ausschließlich darauf, den Anmeldelink (Typeform) an Weiterbildungsinteressierte weiterzugeben, damit diese sich darüber für eine Kontaktaufnahme registrieren.
Die Interessenten können nur natürliche Personen sein, die als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB qualifizieren.
§ 2 Rechte und Pflichten der Parteien
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Der Empfehler ist berechtigt, potenzielle Interessenten auf die Leistungen der Masters of Marketing GmbH im Bereich Weiterbildungen anzusprechen.
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Der Empfehler ist nicht berechtigt,
a. für die Masters of Marketing GmbH als Vertreter aufzutreten, d.h. er darf insbesondere nicht im Namen der Masters of Marketing GmbH auftreten, bzw. keine Erklärungen mit rechtsverbindlicher Wirkung für und gegen die Masters of Marketing GmbH abgeben, oder
b. vor oder nach Abschluss eines Vertrages eine Beratungsleistung gegenüber dem Interessenten zu erbringen, d.h. insbesondere eine persönliche Empfehlung abzugeben; oder
c. eine Vermittlungsleistung gegenüber dem Interessenten zu erbringen, d.h. entsprechende Willenserklärungen des Interessenten an die Masters of Marketing GmbH weiterzuleiten, die darauf gerichtet sind, einen Vertrag abzuschließen, bzw. sonstige Handlungen zur Förderung der Abschlussbereitschaft des Interessenten in Bezug auf den Abschluss eines Vertrages vorzunehmen.
d. nachträglich Interessenten als seine Vermittlung aufzuführen. Sprich sollte der Interessent schon Kontakt mit dem Weiterbildungsinstitut gehabt haben, kann hier keine Empfehlungsprämie mehr geltend gemacht werden.
e. Interessenten aufzuführen, welche schon von einem anderen Empfehler nachweislich angeworben wurden. Es gilt bei Streitigkeiten mit anderen Empfehlern, wer nachweislich den frühesten Kontakt nachweisen kann erhält die Empfehlungsprämie.
§ 3 Vergütung
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Der Empfehler erhält eine Vergütung (einschließlich einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer). Die Vergütungshöhe bemisst sich auf: 150 Euro. Die Auszahlung erfolgt in Form eines Wertgutscheins, welcher dem Empfehler per E-Mail zugesandt wird. Hierbei dürfen dem Weiterbildungsinstitut keine weiteren Kosten entstehen.
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Auslösend für die Empfehlungsprämie ist der Abschluss eines Vertrages mit Neukunden, der auf die Tätigkeit des Empfehlers nach § 1 zurückzuführen ist. Die Auszahlung an den Empfehler erfolgt nach Antritt der Weiterbildung des vermittelten Interessenten.
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Dem Weiterbildungsinstitut steht es frei, ob er die Kunden kontaktiert und sich um die Vermittlung von Verträgen bemüht.
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Das Schicksal der Vergütung des Empfehlers teilt das Schicksal der Einnahmen des Weiterbildungsinstitut. Ist das Weiterbildungsinstitut verpflichtet, die Einnahmen an den Vertragspartner ganz oder anteilig zurückzuzahlen (z.B. wegen Storno), muss auch der Empfehler seine Vergütung ganz oder anteilig an das Weiterbildungsinstitut zurückzahlen.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
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Die Vereinbarung dieser Vereinbarung beginnt mit der Annahme dieser AGB´s durch den Empfehler und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von den Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden.
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Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a. die andere Partei Gegenstand eines Insolvenzverfahrens geworden ist, das gegen sie eröffnet wurde, oder besagte Partei ein Insolvenz- bzw. Vergleichsverfahren beantragt hat, oder wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse zur Deckung der Verfahrenskosten abgelehnt wird;
b. die andere Partei ihre Hauptgeschäftstätigkeit einstellt, die Liquidation betreibt oder aufgelöst wird;
c. die zur Ausübung der Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung erforderlichen öffentlichrechtlichen Erlaubnisse für eine der Parteien durch Widerruf der Genehmigungsbehörde oder in sonstiger Weise weggefallen ist;
d. ein schwerwiegender Verstoß einer Partei gegen eine Pflicht nach dieser Vereinbarung vorliegt und der anderen Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
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Im Falle der Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Ausgenommen sind die Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Vereinbarung.
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Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 5 Vertraulichkeit
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Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieser Vereinbarung erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der jeweiligen anderen Partei vertraulich zu behandeln. Die Parteien sind verpflichtet, auch über das Ende dieser Vereinbarung hinaus Stillschweigen über die ihnen in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen Daten oder Informationen zu wahren.
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Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieser Vereinbarung, insbesondere hiernach geschuldete Leistungen sowie alle ihnen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung übermittelten Daten und Informationen vertraulich zu behandeln.
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Die Offenlegung der vorgenannten Daten und Informationen Dritten gegenüber ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der jeweils anderen Partei, zur Wahrung schutzwürdiger Belange einer oder beider Parteien oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.
§ 6 Steuerliche Aspekte
Der Empfehler ist für die Einhaltung der maßgeblichen – insbesondere steuer- und gewerberechtlichen – Vorschriften, verantwortlich. Die Parteien gehen davon aus, dass die Empfehlungsprämie grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegt. Von daher wird die Vergütung (brutto, siehe oben § 2, Ziffer 1) stets einschließlich einer etwaigen Umsatzsteuer gezahlt.
§ 7 Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass der Empfehler die maßgeblichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten hat. Er muss insbesondere über alle betrieblichen und geschäftlichen Daten, über die er im Rahmen seiner Tätigkeit Kenntnis erlangt, Stillschweigen bewahren. Zudem sind vertrauliche Daten, Informationen und Unterlagen so zu schützen, dass unbefugte Dritte keine Einsicht nehmen können bzw. keinen Zugriff haben. Diese Pflichten sind auch nach Beendigung dieser Vereinbarung einzuhalten. Der Empfehler sollte sich vom potenziellen Kunden eine Einverständniserklärung zur Weitergabe von dessen personenbezogenen Daten geben lassen.
§ 8 Schlussbestimmungen
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Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Diese Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
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Sollte eine Vorschrift dieses Vertrags unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.
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Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung sowie Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist jeweils Stuttgart.
- Der Empfehler erhält eine Vergütung (einschließlich einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer). Die Vergütungshöhe bemisst sich auf: 150 Euro. Die Auszahlung erfolgt als Wertgutschein, welcher dem Empfehler per E-Mail zugesandt wird. Hierbei dürfen dem Weiterbildungsinstitut keine weiteren Kosten entstehen.